Fachkraft für Arbeitsschutz
Fachkraft für Arbeitsschutz gemeldet an drei Berufgenossenschaften
Betrifft Sie als Unternehmer dieses Thema überhaupt?
Ja, denn Arbeitsschutz betrifft jedes Unternehmen ab 1 Mitarbeiter!
Der Arbeitgeber hat nach Maßgabe des Gesetzes über Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und
andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit (kurz Arbeitssicherheitsgesetz, ASiG) Betriebsärzte und
Fachkräfte für Arbeitssicherheit zu bestellen.
Da sich für kleine und mittelständische Unternehmen eine Vollzeitfachkraft (Fachkraft für Arbeitssicherheit) oftmals nicht lohnt und Schulungen sowie auch die Freistellung von Mitarbeitern meist aufwendig sind, bieten wir eine für Sie maßgeschneidert
e, kostengünstige Alternative an.
Zentrale Aufgabe der Fachkraft für Arbeitssicherheit ist es, den Unternehmer bzw. Arbeitgeber auf dem Gebiet der Arbeitssicherheit – genauer: „Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz und menschengerechte Arbeitsgestaltung“ zu beraten und zu unterstützen.
Besonders in kleinen und mittelständischen Betrieben bedeutet der Ausfall eines Mitarbeiters eine erhebliche Störung des Betriebsablaufes. Deshalb liegt es in Ihrem unternehmerischen und wirtschaftlichen Interesse, Arbeitsunfälle und Gesundheitsgefahren am Arbeitsplatz zu vermeiden und zu minimieren.
Ein Unfall, der gar nicht erst passiert, verursacht auch keine Kosten.
Fragen Sie uns nach unseren kostengünstigen Betreuungsleistungen durch unsere
Fachkraft für Arbeitssicherheit, zertifiziert für Mitgliedsbetriebe der BG BAU, BG ETEM und BGHM.